Nach der Einführung neuer Gefahrenklassen in die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe (CLP-Verordnung) im ersten Halbjahr 2023 traten nun am 10.12.2024 durch die Verordnung (EU) Nr. 2024/2865 noch weitere umfangreiche Änderungen in Kraft. Ziel dieser Revision der CLP-Verordnung ist einerseits eine Verbesserung der Funktionalität des EU-Marktes für Produkte mit gefährlichen Chemikalien und zeitgleich sollen Verbraucher, Arbeitnehmer und Umwelt besser geschützt werden.
Somit kommen nun nach der Einführung mehrerer neuer Gefahrenklassen
- Endokrine Disruptoren (mit Wirkung auf menschliche Gesundheit bzw. Umwelt)
- Stoffe mit persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen Eigenschaften (PBT) / sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren Eigenschaften (vPvB)
- Stoffe mit persistenten, mobilen und toxischen Eigenschaften (PMT) / sehr persistenten und sehr mobilen Eigenschaften (vPvM)
noch weitere Änderungen auf die betroffenen Akteure entlang der Wertschöpfungskette zu.
Diese gelten mit sehr unterschiedlichen Übergangsfristen von 18 und teils bis zu 48 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung und behandeln hauptsächlich neue Anforderungen der Einstufung und Kennzeichnung, Online-Handel oder Einstufungsregeln für komplexe Stoffe (MOCs = „More than one Constituent“)
Verbesserung der Gefahrenkommunikation – Formatierung von Etiketten und Kennzeichnung
- Mindestanforderungen für Schriftgröße, Abstände und Farben
- Verwendung von digitaler Kennzeichnung (freiwillig)
- Generelle Verwendung von Faltetiketten
- Angepasste Pflichten zur Aktualisierung von Etiketten
- Ausnahmeregelungen für sehr kleine Verpackungen (<10 mL)
- Nachfüllbare Behälter
Komplexe Stoffe/MOCs – Stoffe, die mehr als einen Bestandteil enthalten
- Betrachtung als Gemisch mehrerer Stoffe
- Berechnungsmethode anwendbar auf die einzelnen Bestandteile/Stoffe
- Ausnahme für Stoffe, die aus Pflanzen und Pflanzenteilen gewonnen wurden
Online-Handel / Bestimmungen für Fernabsatzangebote
- Kennzeichnungselemente sind beim Angebot deutlich und erkennbar anzugeben
- Nicht genau definiert was ggf. als Werbung gilt
- Auch Online-Marktplätze sind betroffen
Betroffene Akteure werden somit erneut vor viele Änderungen und Herausforderungen gestellt und die neuen Regelungen dürfen ab sofort umgesetzt und verwendet werden. Dabei sollten die jeweiligen Übergangsfristen auch bereits jetzt für eine Implementierung der Regelungen genutzt werden.
Welche Auswirkungen einzelne Regularien auf Ihre Produkte haben können, beleuchten wir gerne in einem unserer nächsten Blog-Beiträge.
Quellen:
[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202402865
[2] https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/Home/CLP-Revision/CLP-Revision
[3] https://www.vci.de/ergaenzende-downloads/vci-kurzposition-zur-clp-revision-april-2023.pdf