Der europäische Grüne Deal (https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de) ist das von der Europäischen Kommission 2019 veröffentlichte ambitionierte Konzept zur Erreichung einer schadstofffreien Umwelt. Durch die Umgestaltung in verschiedensten Bereichen wie z.B. Klima- und Umweltschutz, Verbraucherschutz und Arbeitnehmerrechte soll der Schutz der Gesundheit des Menschen und der Umwelt gesteigert werden.
Erreicht werden soll dies durch den Übergang zu einer nachhaltigen und kreislauforientierten Wirtschaft, der weiteren Entwicklung von Märkten für klimaneutrale und ressourcenschonende Produkte EU-weit sowie international, und infolgedessen einer drastischen Reduzierung von schadstoffreichen Emissionen.
Es werden verschiedenste Elemente zur Umsetzung des Green Deals genutzt. Dazu zählen zum Beispiel (https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/story-von-der-leyen-commission/european-green-deal_en?prefLang=de):
- Die ambitionierten Klimaschutzziele der EU für 2030 und 2050
- Die Versorgung mit sauberer, erschwinglicher und sicherer Energie
- Mobilisierung der Industrie für eine saubere und kreislauforientierte Wirtschaft
- Das energie- und ressourcenschonende Bauen und Renovieren
- Das raschere Umstellen auf eine nachhaltige und intelligente Mobilität
- Das faire, gesunde und umweltfreundliche Lebensmittelsystem: „Vom Hof auf den Tisch“
- Das Erhalten und Wiederherstellen von Ökosystemen und Biodiversität
- Das Null-Schadstoff-Ziel für eine schadstofffreie Umwelt
Die zahlreichen Strategien und Maßnahmen betreffen im großen Maße energie- und ressourcenintensive, für die europäische Wirtschaft aber unverzichtbare Industriezweige (z.B. Chemische Industrie, Stahlindustrie, Textilindustrie, Elektronikindustrie, Bauindustrie). All diese Wirtschaftszweige bieten wichtige Wertschöpfungsketten.
Im Rahmen des „Null-Schadstoff-Ziels für eine schadstofffreie Umwelt“ wurde im Oktober 2020 von der europäischen Kommission die „Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien“ (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52020DC0667) veröffentlicht. Unter anderem soll ein „one substance – one assessment“-Verfahren zur Stoffbeurteilung erreicht, die Transparenz bei der Priorisierung von Maßnahmen erhöht und wissenschaftliche Erkenntnisse über von Gefahrstoffen ausgehenden Risiken (endokrine Disruptoren, sehr persistente Substanzen, Kombinationseffekte verschiedenartiger Chemikalien, Gefahrstoffe in Produkten) in den Rechtsrahmen eingebracht werden. Für die Umsetzung dieser Schritte wurde unter anderem die CLP-Verordnung ((EU) 1272/2008) durch die Verordnung (EU) 2024/2865 Ende 2024 geändert. Auch die REACH-Verordnung und weitere Regularien werden in den nächsten Jahren dadurch umfangreichen Änderungen unterworfen sein.
Welche Auswirkungen einzelne Regularien auf Ihre Produkte haben können, beleuchten wir gerne in einem unserer nächsten Blog-Beiträge.