REACH-News _ TEIL 1

Neue Vorgaben für das Sicherheitsdatenblatt – die Verordnung (EU) Nr. 2020/878

Das Sicherheitsdatenblatt ist das zentrale Kommunikationselement zur Weitergabe von Informationen innerhalb der gesamten Lieferkette. Es ist verpflichtend zu erstellen für, gemäß der CLP-Verordnung, als gefährlich eingestufte chemische Substanzen und Gemische, und sollte immer auf dem aktuellen Stand sein.

Mit der Verordnung (EU) Nr. 2020/878 vom 18. Juni 2020 werden neue Anforderungen an die Erstellung des Sicherheitsdatenblattes festgelegt. Diese Verordnung ist seit dem 01.Januar 2021 in Kraft, und die Übergangsfrist in der Sicherheitsdatenblätter gemäß der alten Verordnung (EU) Nr. 2015/830 bereitgestellt werden können, endet am 31. Dezember 2022.

Das ändert sich genau:

  • Lieferant, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt, ist zu nennen
  • Aufnahme des eindeutigen Rezeptur-Indikators („UFI“) für gefährliche Gemische in Abschnitt 1.1 möglich (z.B. für unverpackte Produkte)
  • Kurze Beschreibung der identifizierten Verwendungen 
  • Angaben zu endokrinen Eigenschaften in den Abschnitten 2, 3, 11 und 12 (neue Unterabschnitte 11.2 und 12.6 eingeführt)
  • Angaben zu verwendeten
    Nanoformen
  • Geänderte Grenzwerte für Stoffe in Gemischen (Abschnitt 3.2) sind zu berücksichtigen
  • Abschnitt 9 wurde neu strukturiert und der Inhalt überarbeitet
  • Spezifische Konzentrationsgrenzwerte, Multiplikationsfaktoren und Schätzwerte für die akute Toxizität in Abschnitt 11 sind zu berücksichtigen

Gemäß Artikel 6 der Chemikalien-Sanktionsverordnung (ChemSanktionsV) liegt bei nicht rechtskonformen Sicherheitsdatenblättern eine Ordnungswidrigkeit vor, die je nach Schwere des Falles zu einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro führen kann. 

Handeln Sie rechtzeitig, und aktualisieren Sie so früh wie möglich die Sicherheitsdatenblätter Ihrer Produkte. 

Wir unterstützen Sie gerne mit unserer kompetenten Beratung und übernehmen für Sie die Erstellung und Aktualisierung der Sicherheitsdatenblätter Ihrer gesamten Produktpalette.